”/> Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung | SUN

Um kleineren und mittleren Unternehmen die Chance zu bieten, ihre Beschäftigten gezielt weiter zu
qualifizieren, fördert das Wirtschaftsministerium Coachings durch Beratungsunternehmen. Diese
sollen mit den Unternehmen – ausgehend von deren Strategie – passgenaue
Personalentwicklungskonzepte für deren Belegschaft erarbeiten. Darauf aufbauend werden
Empfehlungen für den individuellen Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten entwickelt und
entsprechende Fördermöglichkeiten aufgezeigt.


Der Wandel der Arbeitswelt durch die digitale und ökologische Transformation ist in vollem Gange. Damit verändern sich auch die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Außerdem wird es in vielen Brachen immer schwieriger, über den Arbeitsmarkt geeignete neue Fachkräfte zu rekrutieren. Durch den demographischen Wandel wird sich diese Herausforderung weiter zuspitzen.

Um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, ist eine systematische Personalentwicklung und kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Unternehmen. Aber auch die Beschäftigten selbst bleiben am Puls der Zeit und verbessern ihre beruflichen Perspektiven.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Coaching durch zertifizierte Beratungsunternehmen. Diese sollen mit den beantragenden kleinen und mittleren Unternehmen – ausgehend von deren Strategie – passgenaue Personalentwicklungskonzepte erarbeiten. Darauf aufbauend werden Empfehlungen für den individuellen Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten entwickelt und entsprechende Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Das Programm unterstützt dabei die Betriebe durch die finanzielle Förderung des externen Coachings.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen und maximal 250 Beschäftigte haben. Die Mitarbeiterzahl wird nach Vollzeitäquivalenten ohne Auszubildende angegeben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einer Maximalförderung von 10.000 Euro. Vom 1. März 2023 befristet bis zum 31. Dezember 2023 wird die Förderung auf 70 Prozent erhöht, so dass eine Fördersumme bis 14.000 Euro möglich ist. Entscheidend dafür ist der Tag des Eingangs des Antrages.

Weitere Informationen und Unterlagen erhalten Sie hier: Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung BW

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